Erhalte ich einen Arbeitsvertrag?
Vor Beginn des FSJ wird eine Vereinbarung zwischen der JAO gGmbH, der/dem Freiwilligen und der Einsatzstelle geschlossen. Im BFD wird ebenso eine Vertrag geschlossen, jedoch kommt noch ein zusätzlicher Vertragspartner hinzu – das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, kurz BAFzA. Das BAFzA versteht sich als Hauptvertragspartner.