JAO gGmbH
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Fragen und Antworten

rund um das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und den Ökologischen Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD) in Mecklenburg-Vorpommern

    Die drei Buchstaben FÖJ stehen für Freiwilliges Ökologisches Jahr. Im FÖJ engagierst Du dich für ein Taschengeld für ein Jahr freiwillig im Natur- und Umweltschutz.

    Für ein Jahr wirst Du Teil eines Teams in National- und Naturparks, bei Umweltverbänden, Zoos, Tierschutzvereinen, Umwelt- und Naturschutzämtern, in Gärtnereien oder auf Biobauernhöfen sowie in Umweltbildungseinrichtungen oder in Forstämtern. Unterstützt wirst Du während Deiner Dienstzeit durch die Mitarbeiter*innen der Einsatzstellen und uns, die Pädagog*innen von JAO. Neben der praktischen Arbeit in einer Einsatzstelle gibt es im Verlauf des FÖJ fünf einwöchige Seminare, in denen Du dich mit den anderen Teilnehmer*innen deiner Gruppe austauschen kannst und an Workshops; Seminaren und Exkursionen zu ökologischen, sozialen und politischen Themen teilnimmst.

    Du sammelst sowohl bei der praktischen Arbeit als auch in den Seminaren wichtige berufliche und persönliche Erfahrungen, kannst Wartezeiten sinnvoll überbrücken, Deine Chancen auf dem Berufs- und Ausbildungsmarkt verbessern und Dich für Deinen weiteren Lebensweg orientieren. Du bist während Deiner Einsatzzeit sozialversichert und erhältst ein Taschengeld.

    Gefördert wird das FÖJ in Mecklenburg-Vorpommern vom Europäischen Sozialfonds, vom Land Mecklenburg-Vorpommern und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    • mal keine Schule, mal keine Zensuren, sondern 12 Monate ganztägiges praktisches Mitarbeiten in Einrichtungen des Natur und Umweltschutzes (Einsatzstelle)
    • neue Erlebnisse und Erfahrungen, Engagement für unsere Umwelt und berufliche Orientierung, ökologische Betrachtungsweisen lernen, Lebens und Arbeitswelterfahrungen sammeln, Chancen für den Berufsweg verbessern
    • kostenlose Teilnahme an fünf einwöchigen Seminaren mit Exkursionen, Projekten, Vorträgen zu Umwelt, Natur, Berufs und Lebensorientierung
    • ein sogenanntes Taschengeld und einen Zuschuss für Verpflegung und Unterkunft von derzeit insgesamt ca. 345 € netto pro Monat, 26 Tage Urlaub, Sozialversicherung
    • Betreuung durch die Einsatzstelle und uns, den FÖJ-Träger JAO.

     

    Wenn Du Deine Vollzeitschulpflicht erfüllt hast und jünger als 25 Jahre alt bist, kannst Du FÖJ’ler*in werden. Wenn Du jünger als 18 bist, müssen Deine Eltern zustimmen. Besondere Schulabschlüsse oder Qualifikationen sind in der Regel nicht notwendig. Bei einigen Einsatzstellen sind spezielle Voraussetzungen wie z.B. ein Führerschein oder die Bereitschaft zu körperlicher Arbeit gern gesehen.

    Das FÖJ wird auf Grundlage des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) von 2008, einem Bundesgesetz, und weiteren offiziellen Verordnungen und Richtlinien durchgeführt.

    Als FÖJ‘ler*in bist Du in einer Einsatzstelle beschäftigt, die verschiedene Aufgaben im Natur- und Umweltschutz oder z.B. in der Landwirtschaft hat. Wir arbeiten mit Einsatzstellen aus folgenden Bereichen zusammen:

    • Nationalparks, Naturparks, Biosphärenreservate, Naturschutzstationen
    • Umwelt- und Naturschutzverbände
    • Forstämter
    • Ämter, Behörden, Wasser- und Bodenverbände
    • Biohöfe, Gärtnereien, Landschaftspflege
    • Tiergärten, Tierparks, Zoos
    • Tierschutzvereine, Tierheime, Reiterhöfe, Tiermedizin
    • Umweltbildungs- und Forschungseinrichtungen
    • Umweltpädagogik an Kindergärten und Schulen

    Da es jedes Jahr wesentlich mehr Bewerbungen als zu vergebende Plätze im FÖJ gibt, findet in jedem Fall ein Auswahlverfahren statt – besonders bei Einsatzstellen, auf die sich mehrere Kandidat*innen bewerben. Wir versuchen natürlich, Deine Wünsche zu berücksichtigen, können aber im Vorfeld nicht zusagen, ob Du die gewünschte Stelle auch tatsächlich bekommst. Die Entscheidung über eine/n Bewerber*in erfolgt in enger Abstimmung mit der jeweiligen Einsatzstelle. Da wir aber so viele tolle Einsatzstellen haben, finden wir im Fall der Fälle sicher auch für Dich den passenden FÖJ-Platz.

    Das FÖJ beginnt jedes Jahr am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres. Nachrücker können auch noch bis zu einem halben nach dem offiziellen Start – also bis Ende Februar – ins FÖJ einsteigen. Eine vorzeitige Beendigung des FÖJ aus wichtigen Gründen (z.B. Ausbildungsbeginn) ist möglich.

    Vor Beginn des FÖJ schließt Du mit uns, der JAO gGmbH als Träger, eine Vereinbarung ab, in der alle wichtigen Rahmenbedingungen geregelt sind.

     

    Während des FÖJ bist Du – ähnlich wie ein Arbeitnehmer – voll sozialversichert (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

    Die Arbeitszeit im FÖJ umfasst 40 Stunden pro Woche. Wie die Arbeitszeit verteilt ist, hängt von den Gegebenheiten in der Einsatzstelle ab. In einigen Einrichtungen wie z.B. der Tierpflege kann es sein, dass Du auch mal am Wochenende oder an Feiertagen arbeiten musst. Dafür bekommst an einem anderen Tag frei. Auch Mehrarbeit in der Woche wird durch Freizeit ausgeglichen. Freistellungen für Vorstellungsgespräche oder Praktika sind möglich.

    Während Deines FÖJ wirst Du sowohl von den Mitarbeite*innen in Deiner Einsatzstelle als auch von den Pädagog*innen von JAO begleitet und unterstützt. In der Regel wirst Du sowohl in der Einsatzstelle als auch beim Träger eine/n feste/n Ansprechpartner*in haben, an den/die Du dich mit fachlichen, persönlichen und organisatorischen Fragen wenden kannst.

    Im Verlauf des FÖJ finden fünf einwöchige Seminare statt. Sie werden von der jeweiligen pädagogischen Betreuerin des Trägers zusammen mit den Freiwilligen organisiert. Auf dem Programm stehen Workshops, Vorträge, Exkursionen und Arbeitseinsätze. Meistens geht es dabei natürlich um ökologische Themen, aber auch um politische und soziale Fragen. Außerdem hast Du viel Zeit, die anderen Teilnehmer*innen Deiner FÖJ-Gruppe kennenzulernen und Dich mit ihnen auszutauschen. Die Kosten für die Seminare übernehmen wir als Träger.

    Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht; Urlaub wird während der Seminare nicht gewährt.

    Du erhältst ein Taschengeld und einen Zuschuss für Verpflegung und Unterkunft – zusammen derzeit 345 Euro. Wenn Du Anspruch auf Wohn- oder Kindergeld hast, bekommst dieses auch weiterhin. Informiere Dich am besten vorher bei den entsprechenden Stellen.

    Für ein ganzes FÖJ gibt es 26 Arbeitstage Urlaub. Der Urlaub muss mit der Einsatzstelle abgestimmt und bei JAO beantragt werden. Während der Seminarwochen wird kein Urlaub gewährt.

    Die Teilnahme am FÖJ wird vom Träger bescheinigt. Ein schriftliches Zeugnis über die Leistungen, berufsqualifizierende Merkmale und die Führung während des Dienstes stellt die Einsatzstelle auf Verlangen aus.

    Für die Suche nach einer Unterkunft bist Du als FÖJ’ler*in selbst verantwortlich. Einige Einsatzstellen verfügen über entsprechende Möglichkeiten oder helfen bei der Suche. Auf jeden Fall musst Du zu Beginn des FÖJ einen gemeldeten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.