Begleiteter Umgang
§18.3 SGB VIII
Unser Angebot Begleiteter Umgang nach §18.3 SGB VIII richtet sich an Elternteile, Pflegeeltern, Großeltern und andere wichtige Bezugspersonen.
Wir verfolgen diese Zielstellungen:
- die Beziehungskontinuität zu beiden Elternteilen bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen sicherstellen
- die Voraussetzung für begleiteten Umgang klären
- Kontakt zwischen Kind, Elternteil und Bezugspersonen aufnehmen und eine Bindung zwischen ihnen wieder herstellen
- eine tragfähigen Vereinbarung über den begleiteten Umgang herstellen
- Zeitnahe Unabhängigkeit von externer Beratung und Unterstützung
- Zeitnahe Verantwortungsübernahme für den Umgang durch die Eltern