JAO gGmbH
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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten rund um das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst.

    Was ist das FSJ bzw. der BFD?

    Die Abkürzung FSJ steht für das Freiwilliges Soziale Jahr und die Abkürzung BFD für Bundesfreiwilligendienst.

    Bei einem FSJ bzw. BFD handelt es sich neben dem sozialen Engagement, um ein Bildungs- und Orientierungsjahr. Während eines Freiwilligendienstes kannst Du Dich ein Jahr lang praktisch in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Seniorenpflegeheimen engagieren. Das FSJ richtet sich an junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren. Der Bundesfreiwilligendienst, als Nachfolger des ehemaligen Zivildienstes, beinhaltet im Gegensatz zum FSJ keine Altersbeschränkung.

    Wer kann es absolvieren?

    Bewerben kann sich bei uns Jede*r, der/die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und zu Beginn des Dienstes einen Wohnsitz in Berlin vorweisen kann. Das FSJ richtet sich an junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren. Wer noch nicht volljährig ist, benötigt die Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters. Der BFD beinhaltet im Gegensatz zum FSJ keine Altersbeschränkung.

    Auf welcher Grundlage wird das FSJ und BFD durchgeführt?

    Das Freiwillige Soziale Jahr gibt es nun schon seit mehr als 50 Jahren. Die Durchführung des FSJ wird auf der Grundlage des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) von 2008 umgesetzt. Es handelt sich hierbei um ein Bundesgesetz. Gesetzliche Grundlage für den Bundesfreiwilligendienst ist das Bundesfreiwilligendienstgesetz.

    Wo kann ich eingesetzt werden?

    Du kannst durch die Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH in folgenden Einsatzstellen vermittelt werden:

    • Kindertagesstätten
    • Schulen und Horte
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
    • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
    • Seniorenpflegeheime
    Wann beginnt das FSJ bzw. der BFD?

    Regulär beginnt das Freiwilligenjahr zum 1. September. Ein Einstieg ist auch zu einem späteren Einstieg möglich. Deine Bewerbung nehmen wir das ganze Jahr über entgegen.

    Wie lange dauert das FSJ bzw. der BFD?

    Das FSJ bzw. der BFD dauert mindestens sechs Monate – in der Regel jedoch ein Jahr – und kann bis zu 18 Monate verlängert werden.

    Erhalte ich einen Arbeitsvertrag?

    Vor Beginn des FSJ wird eine Vereinbarung zwischen der JAO gGmbH, der/dem Freiwilligen und der Einsatzstelle geschlossen. Im BFD wird ebenso eine Vertrag geschlossen, jedoch kommt noch ein zusätzlicher Vertragspartner hinzu – das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, kurz BAFzA. Das BAFzA versteht sich als Hauptvertragspartner.

    Wie bin ich versichert?

    Während des Freiwilligendienstes bist Du sozial- und berufsunfallversichert. Die Einsatzstellen zahlen neben dem Taschengeld die Beiträge an die Sozialversicherung.

    Wie sind meine Arbeitszeiten?

    Die Wochenarbeitszeit beträgt maximal 39,0 Stunden unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Schichtarbeit sowie Wochenend- und Feiertagstätigkeit richten sich nach Einsatzstelle und Tätigkeit.

    Werde ich pädagogisch begleitet?

    Die pädagogische Begleitung während des Freiwilligendienstes übernehmen die pädagogischen Begleiter*innen der JAO gGmbH sowie die Betreuer*innen der Einsatzstelle.

    Gibt es Seminare?

    Sowohl im Rahmen des FSJ, als auch des BFD absolvieren die Freiwilligen insgesamt 25 Seminartage, in Form von Einzeltagen und einwöchigen Seminarfahrten. Für die Teilnehmenden des BFD beinhalten die 25 Seminartage ein fünftägiges Seminar der politischen Bildung in einem Bildungszentrum des Bundes. JAO organisiert und führt die Seminartage durch.

    Welches Einkommen habe ich monatlich?

    Während des FSJ und dem BFD erhältst Du ein kleines Taschengeld bzw. eine Aufwandsentschädigung. Aktuell handelt es sich hierbei um insgesamt 330 Euro im FSJ. Im BFD bekommst du 344,60 €. Bei dem Taschengeld ist brutto gleich netto.

    Wie viele Urlaubstage habe ich?

    Im Rahmen einer zwölfmonatigen Tätigkeit hast Du Anspruch auf 26 Tage Urlaub, wobei sich dieser ggf. nach den Schließzeiten der Einsatzstelle richtet. An Seminartagen kann kein Urlaub genommen werden.

    Welche Vergünstigungen habe ich als Freiwillige*r?

    Du erhältst die gleichen Vergünstigungen wie ein Azubi, z.B. bei Bahn- und Bustickets. Sofern du anspruchsberechtigt - bist auch Kinder- und Wohngeld.