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Was bedeutet die Masern-Impfpflicht für mich und mein Kind?

Am 1. März 2020 ist das Masern-Schutzgesetz in Kraft getreten. Das beinhaltet u.a., dass

  • Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, eine Masernschutz-Impfung oder Masernimmunität nachweisen müssen,
  • Kinder, die älter als zwei Jahre sind, zwei Masernschutz-Impfungen oder eine ausreichende Immunität belegen müssen,

um in einer Kindertagesstätte betreut werden zu dürfen.

Eine Nachweispflich gilt übrigens auch für die Kita-Mitarbeiter*innen, die nach 1970 geboren wurden.

Einen guten Überblick über die Masern-Impfpflicht und weiterführende Infos finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.