Wenn Sie Ihr Kind in einer unserer JAO-Kitas anmelden möchten, wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten an die jeweilige Kita-Leitung. Diese prüft vor Ort, ob sie Ihnen einen Platz zur Verfügung stellen kann.
Um diesen Kitaplatz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich beim Jugendamt in Ihrem Wohnbezirk melden und dort einen Kita-Gutschein beantragen. Diesen Kita-Gutschein können Sie frühestens neun bzw. spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/kita-gutschein/
Sie benötigen einen Kita-Gutschein, um einen Betreuungsvertrag mit einem Kita-Träger abzuschließen. Im Kita-Gutschein sind der Betreuungsumfang (Anzahl der Stunden am Tag) sowie die zu erwartenden Kita-Kosten enthalten. Der Betreuungsumfang wird je nach Betreuungsbedarf von der Gutscheinstelle festgelegt. Sie können den Kita-Gutschein frühestens 9 und spätestens 5 Monate vor dem Betreuungsbeginn beantragen.
Den Antrag auf einen Kita-Gutschein stellen Sie im Jugendamt Ihres Bezirkes.
Weitere Informationen sowie weiterführende Links finden Sie auf der Seite der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten können sich Infektionskrankheiten sehr schnell ausbreiten. Laut dem Infektionsschutzgesetz ist es deshalb notwendig, dass allen Kindern vor Aufnahme bescheinigt wird, dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind. Diese Bescheinigung stellt der Kinderarzt/die Kinderärztin aus. Sie darf nicht älter als sieben Tage sein.
Vor der Erstaufnahme Ihres Kindes in eine Kita sind Sie, als Sorgeberechtigte verpflichtet, den Nachweis über eine Impfberatung zu erbringen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/fachinfo/impfnachweis_f.pdf
Am 1. März 2020 ist das Masern-Schutzgesetz in Kraft getreten. Das beinhaltet u.a., dass
um in einer Kindertagesstätte betreut werden zu dürfen.
Eine Nachweispflich gilt übrigens auch für die Kita-Mitarbeiter*innen, die nach 1970 geboren wurden.
Einen guten Überblick über die Masern-Impfpflicht und weiterführende Infos finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Die Beteiligung von Eltern und Familien ist für uns ein wesentlicher Aspekt einer partizipativen Erziehungspartnerschaft. Sie bietet viele Möglichkeiten, wie z.B. Mithilfe bei Festen oder Aktivitäten bis hin zur gesetzlich festgelegten Elternbeteiligung als Elternvertreter*in in Gremien wie Kitaausschuss, Bezirkselternausschuss etc.
Sprechen Sie mit Ihrer Kita-Leitung, wir freuen uns über Ihr Engagement!
Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Das BuT umfasst unter anderem folgende Leistungen:
Hier können Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de
Der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S entlastet Berliner*innen mit geringem Einkommen. Er ersetzt seit dem 1.1.2023 den berlinpass. Neben der Berechtigung zum Kauf des Sozialtickets (Berlin-Ticket S) bietet der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S vergünstigten Zugang zu Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten in Berlin. Genauere Informationen dazu erhalten Sie hier
Laut § 16 SGB VIII hat jede Familie Anspruch auf Unterstützung und allgemeine Förderung in der Familie. Verschiedene Beratungsstellen, Kinder-, Jugend- und Familienzentren, Jugendämter bieten hier Unterstützung an. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die pädagogischen Fachkräfte in unseren Kitas, sie sind Ihnen bei der Suche nach der für Sie passenden Unterstützung behilflich.